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Fördermittel

 

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf zweckgebundene Fördermittel. Dabei gibt verschiedene Möglichkeiten, die sie etwa je nach Einkommen und Anzahl der Hausbewohner oder Kinder in Anspruch nehmen können. Die Fördermittel können städtisch sein, vom Land oder Bund kommen. Kfw-Fördermittel können über Ihre Bank beantragt werden. Nähere Auskünfte zu allen Fördermöglichkeiten erteilt die Stadt Wolfsburg. Einen guten Überblick und entsprechende  Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem ausführlichen [Merkblatt über Wohnungsbauförderungsmittel]. 

  1. Die Stadt Wolfsburg
    gewährt für die Errichtung bzw. den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen zinslose bzw. zinsgünstige Baudarlehen.

    Wichtig: Art und Höhe der Fördermittel können sich jährlich ändern. Sie sind bei der Stadt Wolfsburg zu beantragen, bevor bindende Verträge eingegangen werden!

  2. Das Land Niedersachsen
    gewährt Förderungsmittel als zinslose Baudarlehen. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Kinder. Für Schwerbehinderte gelten besondere Förderungsmöglichkeiten.

    Wichtig:
    Art und Höhe der Fördermittel können sich jährlich ändern. Sie sind bei der Stadt Wolfsburg zu beantragen, bevor bindende Verträge eingegangen werden!

  3. Kfw-Förderprorgamme
    a) Wohneigentumsprogramm
    b) CO2-Gebäudesanierungsprogramm
    c) "Ökologisch Bauen"
    d) "Wohnraum Modernisieren"
    e) "Solarstrom Erzeugen"

    Anträge und nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder im lnternet: www.kfw.de

  4. Umweltförderprogramm der Stadt Wolfsburg
    Z.Zt. Förderungsmöglichkeit für Altbausanierung.