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Wohnungsgesellschaft mbH
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1. Welche Kosten fallen für mich an, wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe?
Neben dem reinen Kaufpreis müssen Sie mit zusätzlichen Erwerbskosten von 5 % des Kaufpreises rechnen. Neben der Grunderwerbssteuer, die sich auf 3,5 % des Kaufpreises belaufen, fallen noch rund 1.5 % des Kaufpreises an Nebenkosten für den Notar, die Gerichtskosten und Gebühren an.
Sobald Sie Ihre Eigentumswohnung bezogen haben, fallen für Sie laufende Kosten für das Hausgeld lt. dem Wirtschaftsplan des Verwalters Ihrer Eigentümergemeinschaft an. Zudem sind die Heizung, Strom und Wasser direkt mit dem Versorger abzurechnen. Sofern das Grundstück nicht der Eigentümergemeinschaft gehört, fällt ein Erbpachtzins an.
2. Wozu wird ein Verwalter benötigt?
Der bestellte Verwalter bewirtschaftet das Objekt, d.h. er veranlasst, Reparaturen, Reinigung, Winterdienst und ähnliches. Er erstellt den Wirtschaftsplan und verwaltet das Hauskonto. Für diese Tätigkeit erhält er eine Verwaltergebühr.
3. Welche baulichen Veränderungen darf ich durchführen?
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen grundsätzlich
mit dem Verwalter abgestimmt werden. Gegebenenfalls muss die 100%-ige Zustimmung der Eigentümer eingeholt werden.
4. Was beinhaltet der Wirtschaftsplan?
Aus dem Wirtschaftsplan ersieht man die Höhe des monatlichen Hausgeldes.
Dieser beinhaltet unter anderem folgende Abrechnungspositionen:
Abfallentsorgung, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hausreinigung, Winterdienst, Instandhaltungsrücklage sowie die Verwaltergebühr.
5. Gibt es für die Eigentumswohnung einen Energiepass?
Für alle Eigentumswohnungen gibt es einen Energiepass oder die Erstellung wurde beauftragt. Bei denkmalgeschützten Objekten wird kein Energiepass benötigt.
6. Welche Unterlagen bekomme ich ausgehändigt?
Der Verkäufer übergibt Ihnen folgende Unterlagen für Ihre Bank bzw. Ihre Unterlagen: Teilungserklärung, Verwaltervertrag, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Versicherungsnachweise, Baubeschreibung, Grundbuchauszug, eventuell den Erbbaurechtsvertrag sowie die Grundrisse.



