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Wohnungsgesellschaft mbH
Erfurter Ring 15
38444 Wolfsburg
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E-Mail: willkommen[at]nld.de
1. Ich möchte mich selbständig machen. Wann sollte ich mich nach einem geeigneten Gewerbeobjekt erkundigen?
So schnell wie möglich. Insbesondere die ungefähre Höhe der Mietkosten spielt für die Kostenkalkulation und die Finanzierung eine wichtige Rolle. Auch die Lage des Objektes ist für bestimmte Vorhaben von großer Bedeutung. Unser Kundendienst-Team Gewerbe berät Sie gern auch bei weiteren Fragen im Vorfeld der Unternehmensgründung.
2. Muss ich bei einem Gewerbeobjekt mit einem höheren Mietpreis rechnen als bei einer Wohnung?
Die Mietpreise der Gewerbeobjekte sind von der Lage, der Ausstattung und dem Mietzweck abhängig. Da Gewerbeobjekte erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und mit höheren Investitionen verbunden sind, liegen die Mietpreise über denen für Wohnungen.
3. Kann ich in meiner Mietwohnung einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen?
Nein. Grundsätzlich dürfen als Wohnung angemietete Objekte nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Umnutzung ist nicht erlaubt. Eine Ausschilderung am Haus oder der Kundenempfang werden bspw. nicht gestattet. Bei besonderen Fragen oder einem Wunsch nach einem geeigneten Gewerbeobjekt sprechen Sie bitte unser Kundendienst-Team Gewerbe an.
4. Wie schnell kann ich ein Gewerbeobjekt anmieten?
Bei frei verfügbaren Objekten ist in der Regel eine Anmietung zum nächsten ersten des Monats mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen möglich. Eine rückwirkende Anmietung ist nicht möglich. Bei noch nicht verfügbaren oder nicht geeigneten Objekten muss evtl. mit einer Wartezeit von ca. bis zu einem halben Jahr gerechnet werden.
5. Muss die Mietsicherheit bar eingezahlt werden?
Ja. Die Kaution beträgt das Dreifache der Gesamtmonatsmiete, die bei Übergabe fällig wird. Sie kann auch in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt werden.
6. Ich muss meine gewerbliche Ausrichtung bzw. mein Hauptsortiment der Kundennachfrage anpassen. Kann ich das ohne Weiteres in meinem Laden machen?
Nein. Sämtliche Veränderungen des Mietzwecks müssen bei der NEULAND beantragt werden. Sprechen Sie unser Kundendienst-Team Gewerbe an.
7. Neue Auflagen machen eine bauliche Veränderung in meinem Gewerbeobjekt erforderlich. Wie verhalte ich mich?
Der Sachverhalt ist schriftlich zu schildern und zu beantragen. Nach technischer Prüfung erhalten Sie i. d. R. eine Genehmigung, die Änderung fachgerecht durchzuführen. Da die Änderung durch den gewerblichen Zweck bedingt ist, sind die Kosten vom Mieter zu tragen. Bei Auszug ist auf Verlangen der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. In jedem Fall müssen sämtliche baulichen Änderungen bei der NEULAND beantragt werden.
8. Wie schnell kann ich meinen Mietvertrag auflösen?
Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag vereinbart. Eine frühere Auflösung ist nicht möglich.
9. Muss ich bei Auszug ebenso wie bei einer Mietwohnung Schönheitsreparaturen ausführen?
Ja. Das Abnahmeprotokoll regelt die zu erbringenden Schönheitsreparaturen und Ausbesserungsarbeiten.



