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1. Ich möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich beachten?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter eingehen (Datum Posteingang bei uns). Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

Im Sterbefall des Mieters räumt die NEULAND GmbH den Erben bzw. dem Nachlassverwalter - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - eine verkürzte Kündigungsfrist von vier Wochen ein. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag des Monats bei uns eingehen, zu dessen Ende gekündigt werden soll. Ihrem Kündigungsschreiben legen Sie bitte eine Kopie der Sterbeurkunde bei.

Vordrucke für beide Fälle finden Sie in unserem [Downloadcenter].

2. Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?

Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (siehe hierzu auch Punkt 1 und ggf. Punkt 3). Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

3. Kann ich früher ausziehen, wenn ich einen Nachmieter stelle?

Die Möglichkeit besteht. Sollten Sie einen Interessenten für Ihre Wohnung haben, ist es wichtig, dass sich dieser zeitnah bei uns meldet. Wir bieten gekündigte Wohnungen sofort anderen Kunden an. Daher kann es sein, dass die Wohnung bereits vermietet ist, sollte sich Ihr Interessent nicht umgehend bei uns melden. Zudem bestehen bei bestimmten Wohnungen Wartelisten. In diesem Fall müssen wir die bereits wartenden Kunden bevorzugt versorgen. Eventuell müssen wir Interessenten auch aus Gründen, die in seiner Person liegen, ablehnen.

4. Wir trennen uns, was muss ich beachten?

Wenn Sie beide Vertragspartner der NEULAND GmbH sind, also beide den Mietvertrag unterschrieben haben, muss derjenige, der aus der Wohnung auszieht, auf das Mietrecht an der Wohnung verzichten. Der in der Wohnung Verbleibende muss sich bereit erklären, alle Kosten und Pflichten, die die Wohnung betreffen, allein zu tragen. Vorlagen für diese Schreiben finden Sie in unserem [Downloadcenter]. Sind beide Schreiben bei uns eingegangen, muss die NEULAND der Entlassung aus dem Mietvertrag noch zustimmen. In Einzelfällen wird die Entlassung abgelehnt, wenn z. B. die Zahlung der Miete durch den verbleibenden Vertragspartner nicht mehr gewährleistet wäre.

Sollten Sie oder Ihr Partner ausziehen, ohne auf das Mietrecht zu verzichten, bleiben Sie weiterhin beide für alle Kosten und Pflichten in Zusammenhang mit der Wohnung haftbar. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Mietvertrag ist generell nicht möglich. 

5. Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?

Sobald Sie die Wohnung und Schlüssel ordnungsgemäß an uns übergeben haben, veranlassen wir die Abrechnung Ihrer Kaution. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Generell steht dem Vermieter ein Zeitraum von 3 - 6 Monaten zu, um zu prüfen, ob evtl. Gegenansprüche des Vermieters bestehen (z. B. Betriebskostennachzahlungen) für welche die Kaution haftet und mit denen ggf. eine Aufrechnung erfolgen könnte. Selbstverständlich sind wir jedoch bestrebt, die Abrechnung der Kaution so schnell wie möglich vorzunehmen. Sofern danach ein Guthaben bei uns besteht, wird der Betrag ausgezahlt. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie uns bei Auszug Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen. 

6. Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

In diesem Fall sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht auch Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Beeinträchtigungen ebenfalls schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, falls es hier zu einer Abmahnung oder evtl. einer Kündigung kommt. Bei der Suche nach eine zufriedenstellenden Lösung helfen wir Ihnen gern. Weitere Informationen finden Sie hier.

7. Mein Nachbar führt die Hausreinigung in der vorgesehenen Zeit nicht aus.

Sollte es nicht möglich sein, die Angelegenheit "unter Nachbarn" zu klären, wenden Sie sich bitte gleich an Ihren Hausmeister. Er wird überprüfen, ob ein Versäumnis der Hausreinigung vorliegt und falls erforderlich Ihren Nachbarn auffordern, die Reinigung nachzuholen. Gern unterbreiten wir Ihrer Hausgemeinschaft auch ein Angebot, falls Sie zukünftig die Durchführung der Hausreinigung durch eine Firma wünschen. Einen Antrag dafür finden Sie in unserem [Downloadcenter]. 

8. Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich tun?

Soweit es sich nicht um Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel handelt, muss die Haltung von Haustieren (Hund, Katze, etc.) durch den Kundendienst genehmigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der eine detaillierte Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe bzw. zu erwartende Größe) und vorzugsweise auch ein Foto enthalten sollte. Unter Umständen benötigen wir den Nachweis eines Hundeführerscheins (Begleithundeprüfung, o. ä.). Eventuell muss vorher auch das Einverständnis aller Bewohner Ihres Hauses eingeholt werden. Ein Muster hierfür finden Sie bei unseren [Formularen].

9. Wen rufe ich im Notfall an?

Während unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Reparaturannahme (05361 791-198) sowie Ihre Kundenberater direkt gern zur Verfügung. Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie in Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch) die WDZ (05361 189-556) anrufen. Auch online ist eine Reparaturmeldung möglich.

10. Ich kann Zahlungen nicht pünktlich oder nicht in einer Summe zahlen. Wie verhalte ich mich?

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Mietzahlung oder einer Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Kundendienstteam oder unsere Mahnabteilung. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden. 

11. Kann ich meine Miete auch in der Mitte eines Monats zahlen?

Die Abbuchung vom Konto erfolgt generell am Anfang eines Monats.

12. Ich habe kein Konto. Kann ich meine Miete bar zahlen?

Selbstverständlich kann eine Bareinzahlung auf das Konto des Vermieters bei jedem Kreditinstitut vorgenommen werden. Bitte erfragen Sie vorher bei uns Ihre persönliche Aarreal-Konto-Nummer und geben bei der Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Mietvertragsnummer an. In dringenden Fällen können Mietzahlungen auch ausnahmsweise bei unseren Kassen in den [Wohnungsmärkten] geleistet werden.

13. Was muss ich tun, wenn ich eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung wünsche?

Häufig haben Mieter den Wunsch, in Ihrer Wohnung etwas zu verändern. Sei es die Modernisierung eines Badezimmers, die Anbringung einer Markise oder die Verlegung von Laminat. Sollten Sie nicht das passende [Formular] für Ihren Änderungswunsch vorfinden, können Sie auch einen formlosen schriftlichen Antrag an uns stellen.

14. Wann darf ich eine Parabolantenne aufstellen?

Das Anbringen einer Parabolantenne bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters. Dies geht aus den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, Ziffer 6 Punkt 1 d, hervor. Das Anbringen von Parabolantennen muss schriftlich bei der NEULAND GmbH beantragt werden. Eine Genehmigung hängt von der jeweiligen Nationalität des Mieters ab. Eine Alternative zu einer Parabolantenne ist für einige Nationalitäten ein digitaler Decoder, die D-Box. Mieter der NEULAND erhalten von unserem Vertragspartner, der Kabelcom Wolfsburg, Vergünstigungen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt über Parabolantennen in unserem [Downloadcenter]. Dort finden Sie auch einen Antrag für die Anbringung einer Parabolantenne, sollten Sie in einem denkmalgeschützten Gebäude wohnen. In diesem Fall muss zusätzlich bei der Stadt Wolfsburg ein Antrag gestellt werden. Dort wird geprüft, ob der Anbringung einer Parabolantenne zugestimmt werden kann.