Grünpflanze auf einem Wohnzimmertisch

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Hausratversicherung

Die Gebäude der NEULAND GmbH sind durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Glasbruch versichert. Dieser Schutz gilt allerdings nur für das Gebäude und dessen Bestandteile. Nicht versichert sind: Hausrat (Möbel, Kleidung etc.) und die selbst eingebrachten Sachen (Fußbodenbeläge, Tapeten, Einbaumöbel etc.). Deshalb lohnt sich der Abschluss einer Hausratsversicherung. Achten Sie bitte beim Abschluss dieser Versicherung darauf, dass der tatsächliche Wert Ihres aktuellen Hausrats abgesichert ist und passen Sie die Versicherungssumme danach möglichst jährlich an.


Was leistet die Hausratversicherung?

Ersetzt wird der Neuwert der beweglichen Sachen, also das Hab und Gut, das sich in der Wohnung, im Keller oder den unmittelbar angrenzenden Gebäuden (z.B. Garage) befindet. Sind Gegenstände nicht zerstört, sondern beschädigt, ist die Versicherung nur zur Zahlung der Reparaturkosten verpflichtet - zuzüglich eines Aufschlags für eine verbliebene Wertminderung.


Was wird ersetzt?

Versichert sind alle "beweglichen Sachen" des Haushalt, wie Möbel, Küchengeräte, Musikinstrumente und Bücher. Dazu kommen - vom Mieter eingebaute - fest installierte Sachen innerhalb der Wohnung wie Einbauküchen, Raumteiler etc.


Und wenn ich mir etwas geliehen habe?

Versichert sind auch Sachen, die ausgeliehen oder, wie beim Ratenkauf, unter Eigentumsvorbehalt gekauft sind.


Was ist mit den Wertsachen?

Sonderregelungen gelten für Bargeld und Wertsachen (Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Briefmarken, Gegenstände aus Edelmetallen, Kunstgegenstände, Pelze sowie Antiquitäten). Für diese "besonderen Werte" sind Entschädigungsgrenzen festgelegt.


In welchen konkreten Fällen zahlt der Versicherer?

Gezahlt wird grundsätzlich bei Verlust oder Zerstörung des Hausrates durch folgende Ursachen: Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Raub und Vandalismus, Explosion, Sturm, Hagel sowie Absturz von Luftfahrzeugen.


Was tun im Schadenfall?

Der Versicherer muss unverzüglich (d. h. sofort) über den Vorfall informiert werden. Nachweise zur Schadenhöhe, also Auflistungen, Fotos und Kaufbelege erleichtern und beschleunigen die Schadensregulierung erheblich. Grundsätzlich gilt: Versicherte haben die Verpflichtung, Schäden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern und müssen dabei die Weisungen ihrer Versicherung beachten. Wenn dagegen verstoßen wird, muss der Versicherer nicht zahlen.


Wie kann man die richtige Versicherungssumme ermitteln?

Wie viel die Versicherung am Ende zahlt, hängt vor allem davon ab, ob der Hausrat ordentlich dokumentiert und ob eine ausreichende Versicherungssumme gewählt wurde.


Bei der Festlegung der Versicherungssumme gibt es zwei Methoden:

Der tatsächliche Wert: 

Hier ermittelt der Versicherte akribisch den (Wiederbeschaffungs-)Wert seines Hausrates und versichert genau diese Summe. Ratsam ist es, diese Auflistung regelmäßig (im Idealfall einmal jährlich) zu prüfen und ggf. anzupassen.

Der Pauschalwert: 

Um eine Unterversicherung zu verhindern, bieten die Versicherer ein vereinfachtes Verfahren an. Die Versicherungssumme wird dann nicht nach dem tatsächlichen Wert ermittelt, sondern pauschal mit (derzeit) 650,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Dieser Wert entspricht laut Versicherungswirtschaft dem durchschnittlichen Wert eines Hausrates.

Problematisch wird es jedoch für alle, die mit dem "tatsächlichen Wert" deutlich vom "Pauschalwert" abweichen (Billigmöbel oder Designerprodukt). Den Wert seines Eigentums sollte man daher kritisch unter die Lupe nehmen.


Zeitwert oder Neuwert?

Grundsätzlich ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungs- oder Neuwert der zerstörten Sache. Das ist nicht nur angenehm, sondern auch von großer Bedeutung, wenn es darum geht, welche Versicherung einen Schaden reguliert. Beispielsweise sorgt ein Wasserschaden im Stockwerk darüber für erhebliche Zerstörung in der Wohnung. Bei einer Regulierung durch eine eventuell eintretende Haftpflichtversicherung des Verursachers wird nur der Zeitwert oder der Reparaturaufwand erstattet. Das entspricht in vielen Fällen jedoch nur einem Bruchteil des eigentlichen Wiederbeschaffungswertes. Der Hausratversicherer dagegen reguliert den Neuwert vorab ohne Prüfung der Verschuldensfrage und wird im Bedarfsfall den Verursacher in Regress nehmen.


Was geschieht beim Fahrraddiebstahl?

Soweit sich Fahrräder in der heimischen Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller befinden, sind sie versichert wie andere Sportgeräte. Anders verhält es sich bei dem Diebstahl des Rades außer Haus. In der Regel ist dieser bei Verträgen jüngeren Datums nicht abgedeckt, kann aber gegen einen Prämienzuschlag mitversichert werden.


Ausschlüsse: Was ist nicht versichert?

Die Ausschlüsse (Schäden die nicht ausgeglichen werden können) sind in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherer detailliert aufgeführt.


Welche Fristen gelten beim Wohnungswechsel?

Bei einem Wohnungswechsel ist für eine Übergangszeit von zwei Monaten sowohl die alte als auch die neue Wohnung versichert. Allerdings ist der Versicherte verpflichtet, den Wechsel spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der Wohnfläche der neuen Wohnung dem Versicherer zu melden.


Was passiert, wenn Paare sich trennen?

Sollten Paare sich trennen und auseinander ziehen, sind für drei Monate beide Wohnungen versichert.  Hatten beide den Versicherungsvertrag unterschrieben, bleibt grundsätzlich die alte Wohnung versichert. Läuft der Vertrag jedoch auf den Namen des Ausziehenden, nimmt er auch den Hausratschutz mit.