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Häufig gestellte Fragen

Wie läuft eine Wohnungsbewerbung ab? Was brauche ich für den Mietvertrag? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Mietwohnungen.

Gut zu wissen

Wie melde ich einen Schaden? Was sind die Ruhezeiten? Hier finden Sie Antworten zu allem, was Ihr Mietverhältnis bei der NEULAND betrifft.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für einen Mietvertragsabschluss?

Für den Abschluss Ihres Mietvertrags benötigen wir folgende Unterlagen:

  • drei aktuelle Einkommensnachweise oder Ihren Arbeitsvertrag (alternativ: Mietübernahmebescheinigung vom Jobcenter)
  • eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres aktuellen Vermieters (entfällt, wenn Sie bereits bei der NEULAND wohnen, bei Familienangehörigen leben oder Eigentum besitzen)
  • Schufa- oder Creditreform-Auskunft (diese holen wir digital für Sie ein)
  • optional: Wohnberechtigungsschein hier finden Sie weitere Informationen
  • optional: Übernahmevereinbarung mit dem aktuellen Mieter (liegt diesem vor)
Was ändert sich für mich beim Kabelfernsehen?

Hinweis: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Vodafone unter 0800 664 91 09 oder über www.bewohnerplus.de/kabeltv.

  • Wann und warum wird die Abrechnung umgestellt? 
    Seit dem 1. Juni 2024 gilt eine gesetzliche Änderung: Die Abrechnung erfolgt nun direkt über Sie und nicht mehr über die Betriebskosten. Das TV-Signal wird nicht sofort abgestellt, es gibt eine Übergangsfrist.
  • Was ändert sich für Leistungsempfänger:innen? 
    Auch Leistungsempfänger:innen müssen sich selbst um einen Vertrag kümmern. Eine Kostenübernahme durch das Jobcenter erfolgt nicht mehr.
  • Wird das Internet auch abgeschaltet? 
    Nein. Nur das TV-Signal wird abgeschaltet, falls Sie keinen Vertrag abschließen. Ihr Internetanschluss bleibt davon unberührt.
  • Kann ich einen anderen TV-Anbieter als Vodafone wählen? 
    Ja, Sie können frei wählen, mit welchem Anbieter Sie einen Vertrag abschließen.
  • Ich möchte Kunde bei Vodafone bleiben. Was muss ich tun? 
    Kontaktieren Sie Vodafone unter 0800 664 91 09 oder über www.bewohnerplus.de/kabeltv. Eine persönliche Beratung vor Ort ist ebenfalls möglich.
  • Ändert sich technisch etwas, wenn ich Kund:in bei Vodafone bleibe? 
    Nein, technisch bleibt alles beim Alten. Nur die Abrechnung läuft künftig direkt über Vodafone.
  • Es gibt Hausaushänge von Vodafone, dass Berater:innen vorbeikommen. Stimmt das? 
    Ja, das ist korrekt. Alle Berater:innen haben eine Legitimation von der NEULAND. Lassen Sie sich diese bitte zeigen.
     
Wen rufe ich im Notfall an?

Während unserer Öffnungszeiten erreichen Sie unser NEULAND Service Center unter 0 53 61 791 0. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich an unseren externen Notdienst weiterleiten lassen. Drücken Sie dazu am Ende der Telefonansage einfach die Ziffer „9“. Der Notdienst kümmert sich um dringende Fälle wie Wasserrohrbrüche oder Heizungsausfälle.

Sie können eine Reparatur auch über die Mieter-App oder online über unsere Reparaturmeldung aufgeben.

Mein Rauchwarnmelder piept. Was muss ich tun?

Am 16. jeden Monats führt Ihr Rauchwarnmelder zwischen 15 und 17 Uhr einen Selbsttest durch. Dabei ertönt ein kurzes „Klack“. Dieses leise Geräusch ist kein Grund zur Sorge. Es zeigt lediglich, dass Ihr Melder einwandfrei funktioniert und Sie im Ernstfall zuverlässig warnt.

Falls der Rauchwarnmelder am nächsten Tag noch piept, melden Sie sich bitte bei unserem NEULAND Service Center unter 0 53 61 791 0. Wir erfassen dann eine Reparatur für Sie. Außerhalb unserer Servicezeiten können Sie die Meldung auch über die Mieter-App oder online aufgeben.

Kann ich meine Miete bar zahlen?

Bei der NEULAND ist ausschließlich bargeldloser Zahlungsverkehr möglich. Sie haben zwei Optionen:

  • Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung).
  • Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein.

Bei einem Dauerauftrag erfragen Sie bitte vorab Ihre persönliche Aareal-Bankkontonummer bei uns. Geben Sie bei der Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Mietvertragsnummer an.

Kann ich meine Miete auch in der Mitte eines Monats zahlen?

Die Miete wird grundsätzlich zu Beginn eines Monats fällig. Eine Abbuchung oder Zahlung zur Monatsmitte ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem NEULAND Service Center auf.

Ich kann Zahlungen nicht pünktlich oder nicht in einer Summe leisten. Wie verhalte ich mich?

Bitte wenden Sie sich umgehend an unser NEULAND Service Center oder unsere Mahnabteilung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt.

Ich benötige eine Kopie meines Mietvertrags oder der Betriebskostenabrechnung

In der Mieter-App finden Sie alle Vertragsdokumente auf einen Blick und können jederzeit auf sie zugreifen.

Darf ich mir selbst Schlüssel für die Haus- bzw. Wohnungseingangstür nachmachen lassen?

Für das Nachmachen von Schlüsseln benötigen Sie eine Genehmigung von uns. Diese erteilen wir Ihnen gerne. Melden Sie sich einfach über die Mieter-App, per E-Mail an servicenld "«@&.de oder telefonisch unter 0 53 61 791 0.

Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

Haben Sie schon mit Ihrem Nachbarn gesprochen? Ein klärendes Gespräch kann Probleme lösen. Falls das nicht hilft, informieren Sie uns bitte schriftlich über die Störung. Notieren Sie dabei Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Beeinträchtigung. Falls es Zeug:innen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die Vorfälle ebenfalls schriftlich bestätigen. Diese Dokumentation ist wichtig, falls eine Abmahnung oder Kündigung erforderlich wird.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer Lösung. Rufen Sie uns einfach an unter 0 53 61 791 0.

Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich tun?

Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel sind nicht genehmigungspflichtig. Für die Haltung eines Hundes benötigen Sie eine Genehmigung von uns. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Nutzen Sie dafür bequem die Mieter-App oder rufen Sie uns unter  0 53 61 791 0 an.

Wir trennen uns. Was muss ich beachten?

Wenn Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben, gilt Folgendes: Die Person, die auszieht, muss schriftlich auf das Mietrecht verzichten. Die verbleibende Person muss sich bereit erklären, alle Kosten und Pflichten allein zu tragen.

Vorlagen für diese Schreiben finden Sie in der Mieter-App. Sobald beide Erklärungen bei uns eingegangen sind, prüfen wir die Entlassung aus dem Mietvertrag. In Einzelfällen kann eine Ablehnung erfolgen, etwa wenn die Mietzahlung durch die verbleibende Person nicht gesichert wäre.

Wichtig: Wenn jemand auszieht, ohne auf das Mietrecht zu verzichten, bleiben beide Vertragspartner:innen weiterhin für alle Kosten und Pflichten haftbar. Eine rückwirkende Entlassung ist nicht möglich.

Ich möchte einen Untermieter an- oder abmelden. Wie mache ich das?

Für eine Untervermietung benötigen Sie unsere Zustimmung. Teilen Sie uns den Namen und die letzte Anschrift der Person mit. Eine Ablehnung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder die Wohnung dadurch übermäßig belegt wäre.
Der Untermieterzuschlag beträgt derzeit 10 Euro monatlich. Das entsprechende Formular finden Sie in der Mieter-App.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?

Es gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich bei uns eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. Entscheidend ist das Datum des Posteingangs bei uns.

Bitte beachten Sie: Alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben. Vordrucke finden Sie in unserem Downloadcenter.

Ich habe meine Wohnung gekündigt und möchte selbst einen Nachmieter suchen. Geht das?

Gerne können Sie Interessent:innen auf uns aufmerksam machen. Bitten Sie die Person, sich auf www.nld.de als Interessent:in zu registrieren. Anschließend kann sie sich telefonisch unter 0 53 61 791 0 direkt auf Ihre Wohnung vormerken lassen.

Die endgültige Vermietungsentscheidung liegt bei unserem Vermietungsmanagement und erfolgt nach unseren festgelegten Kriterien.

Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?

Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung und aller Schlüssel veranlassen wir die Abrechnung Ihrer Kaution. Die Auszahlung kann frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen.

Als Vermieter steht uns ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten zu, um mögliche Gegenansprüche zu prüfen (etwa Betriebskostennachzahlungen). Wir sind jedoch bestrebt, die Abrechnung so schnell wie möglich vorzunehmen.

Damit alles reibungslos läuft, teilen Sie uns bitte bei Auszug Ihre aktuelle Bankverbindung mit.

Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?

Auch in diesem Fall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Kann die mietende Person die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst unterschreiben, kann dies eine bevollmächtigte Person oder der gesetzliche Vertreter übernehmen. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

Für welche Anliegen kann ich außerhalb der Sprechzeiten einen individuellen Termin vereinbaren?

Individuelle Termine sind für Wohnungsabnahmen und Endabnahmen möglich. Bitte vereinbaren Sie diese über unser NEULAND Service Center.

Was sind die Ruhezeiten?

Nach § 8 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg gelten folgende Regelungen:

Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als unvermeidbar durch Geräusche gestört werden. Rundfunkempfänger, Fernseh- und Tonwiedergabegeräte sowie Musikinstrumente dürfen nur in Zimmerlautstärke genutzt werden. Fenster und Türen sind bei Bedarf geschlossen zu halten.

Ruhezeiten:

  • Sonn- und Feiertage: ganztägig
  • Mittagsruhe: 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Abendruhe: 19:00 bis 22:00 Uhr
  • Nachtruhe: 22:00 bis 07:00 Uhr

Diese Regelungen sind auch in unserer Hausgemeinschaftsordnung festgehalten. Dort gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Im Sinne eines guten Miteinanders bitten wir alle Mieter:innen, ruhestörenden Lärm zu vermeiden und besonders während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.