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Suchauftrag Ihr erster Schritt zur neuen Wohnung bei der NEULAND

Sie suchen eine Wohnung? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Wünsche mit.

Jetzt Suchauftrag erstellen

Mehr Erfolg bei der Wohnungssuche

Der Suchauftrag verbessert Ihre Chancen, eine Wohnung in Wolfsburg zu bekommen.

Ihre Vorteile:

  • Sie werden automatisch informiert, sobald eine passende Wohnung frei wird
  • Sie müssen sich nicht selbst ständig durch Angebote klicken
  • Sie bekommen Wohnungen vorgeschlagen, die wirklich zu Ihnen passen

FAQ Häufig gestellte Fragen

Wie melde ich mich wohnungssuchend?

Füllen Sie unseren Interessentenbogen aus und teilen Sie uns Ihre Wunschkriterien mit.

Wie einfach das geht, zeigen wir Ihnen in unserem Video auf der Seite Hilfe bei der Anfrage

Wie werde ich NEULAND Mieter:in?

Haben Sie sich erfolgreich wohnungssuchend gemeldet? Dann ist der erste Schritt getan.

Sobald wir eine passende Wohnung für Sie haben, informieren wir Sie per E-Mail. Gefällt Ihnen das Angebot, bestätigen Sie dies einfach über den entsprechenden Link. Wir informieren Sie dann über die nächsten Schritte.

Auf unserer Seite Mietangebote finden Sie aktuelle Wohnungsangebote.
 

Wird meine Wohnungssuche gelöscht, wenn ich ein Angebot ablehne?

Nein, Ihr Gesuch bleibt 90 Tage aktiv, auch wenn Sie Angebote ablehnen. Bevor Ihre Suche ausläuft, erinnern wir Sie per E-Mail. Über den mitgeschickten Link können Sie Ihr Gesuch verlängern.
Falls Sie nicht mehr auf Wohnungssuche sind, können Sie Ihr Gesuch jederzeit selbst löschen. Den Link dazu finden Sie in Ihrer Bestätigungsnachricht.

Kann ich meine Wunschkriterien anpassen?

Ja. Bei der Erstellung Ihres Gesuchs haben Sie eine Bestätigungsnachricht erhalten. Über den darin enthaltenen Link können Sie Ihre Kriterien jederzeit anpassen.
Falls Sie die Nachricht nicht mehr haben, füllen Sie einfach einen neuen Interessentenbogen aus. Bitte beachten Sie: Ihr bisheriges Gesuch wird dadurch gelöscht und die Gesuchsdauer beginnt neu.

Wie erhalte ich einen Besichtigungstermin?

Nachdem Sie ein Angebot angenommen oder eine Wohnung angefragt haben, meldet sich Ihre Ansprechperson innerhalb von zwei bis drei Werktagen mit Terminvorschlägen bei Ihnen.
Passt keiner der Termine, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson für einen neuen Vorschlag. Wir bieten auch Online-Besichtigungen an. Stimmen Sie einen Termin über unser Service Center unter 0 53 61 791 0 ab.
Falls die Wohnung noch vermietet ist, erhalten Sie die Kontaktdaten der aktuellen Mieter:innen von uns. So können Sie direkt einen Besichtigungstermin vereinbaren und uns anschließend Ihren Eindruck mitteilen.

Bei vielen Anfragen kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Meine E-Mail-Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Nach einer Angebotsannahme oder gezielten Wohnungsanfrage ist eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte füllen Sie in diesem Fall einen neuen Interessentenbogen mit Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse aus. Ihr bisheriges Gesuch wird dadurch gelöscht und die Gesuchsdauer beginnt neu.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter www.nld.de/datenschutz.

Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung anmieten kann?

Das hängt von Ihren Wünschen und der Verfügbarkeit ab. Einen genauen Zeitraum können wir daher nicht nennen. Bei größeren Wohnungen besteht eine hohe Nachfrage, sodass die Suche mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

In der Zwischenzeit können Sie bereits Ihre Unterlagen zusammenstellen. Für den Vertragsabschluss benötigen wir:

  • drei aktuelle Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag oder aktuellen Rentenbescheid (alternativ: Mietübernahmebescheinigung vom Jobcenter)
  • eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres aktuellen Vermieters (entfällt bei NEULAND-Mieter:innen, Wohnen bei Familienangehörigen oder Eigentum)
  • Schufa- oder Creditreform-Auskunft (wird von uns digital eingeholt)
  • optional: Wohnberechtigungsschein 
  • optional: Übernahmevereinbarung mit dem aktuellen Mieter (liegt diesem vor)
Ich habe eine Absage für eine Wohnung erhalten. Warum?

Die Vergabe erfolgt nach festgelegten Entscheidungskriterien im Vier-Augen-Prinzip. Aus Gründen der Fairness kann eine Entscheidung manchmal etwas länger dauern.
Haben Sie eine Absage erhalten, prüfen wir gerne, ob wir Ihnen weitere Wohnungen anbieten können.

Sind alle Wohnungen mit einer Einbauküche oder Fußbodenbelägen ausgestattet?

Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Exposé. Falls eine Einbauküche oder bestimmte Bodenbeläge für Sie wichtig sind, sprechen Sie uns gerne an.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Mietvertragsabschluss?

Für den Vertragsabschluss benötigen wir:

  • drei aktuelle Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag oder aktuellen Rentenbescheid (alternativ: Mietübernahmebescheinigung vom Jobcenter)
  • eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres aktuellen Vermieters (entfällt bei NEULAND-Mieter:innen, Wohnen bei Familienangehörigen oder Eigentum)
  • Schufa- oder Creditreform-Auskunft (wird von uns digital eingeholt)
  • optional: Wohnberechtigungsschein
  • optional: Übernahmevereinbarung mit dem aktuellen Mieter (liegt diesem vor)
Wie kann ich Unterlagen einreichen?

Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link zur digitalen Selbstauskunft. Dort können Sie Ihre Unterlagen bequem hochladen.

So funktioniert es: Fotografieren Sie das Dokument mit Ihrem Handy, klicken Sie auf „Dokument hochladen" und wählen Sie die Fotos aus Ihrer Galerie. Auch PDF-Dokumente können Sie direkt vom Handy hochladen.

Sobald alles vollständig ist, klicken Sie auf „Absenden". Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per E-Mail.

Sie haben keine Möglichkeit Ihre Unterlagen digital einzureichen? Bitte sprechen Sie uns an!
 

Ich möchte Gegenstände vom Vormieter übernehmen. Geht das?

Ja, unsere Übernahmevereinbarung ermöglicht Ihnen eine Einigung mit dem oder der Vormieter:in. Eine Übernahme ist jedoch nur bei direkter Anschlussvermietung möglich.
Welche Gegenstände Sie übernehmen möchten, besprechen Sie bitte direkt mit den Vormieter:innen. Das Formular finden Sie in unserem Downloadcenter.

Bitte beachten Sie: Wir akzeptieren ausschließlich unsere eigene Übernahmevereinbarung.
 

Muss ich Gegenstände von Vormieter:innen übernehmen, um die Wohnung zu bekommen?

Nein. Eine Einigung mit Vormieter:innen erfolgt auf freiwilliger Basis und hat keinen Einfluss auf die Vergabeentscheidung.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen. Diese Wohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und dürfen nur an Haushalte vermietet werden, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Der WBS ist an eine maximale Wohnungsgröße gebunden, die nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden darf. Vor Mietvertragsabschluss muss der WBS im Original bei der NEULAND vorgelegt werden.

Alle weiteren Informationen und den Antrag dazu finden Sie auf der Seite der Stadt Wolfsburg

Die Prüfung durch die Stadt erfolgt anhand der in Niedersachsen geltenden WBS-Einkommensgrenzen. Verdienen Sie weniger als die maximal vorgeschriebenen Einkommensgrenzen, dann haben Sie ganz egal ob Rentner*in, alleinstehend oder verheiratet, die Möglichkeit eine staatlich geförderte WBS-Wohnung zu beziehen.

Die aktuellen Einkommensgrenzen und Regelungen finden Sie hier.

Kontakt Noch Fragen?

Unser NEULAND Service Center steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung, die in unseren FAQ nicht behandelt werden.

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