Vollmodernisierung verbindet neue Grundrisse, zusätzliche Wohnungen und einen KfW-55-EE-Standard
Wolfsburg, 28. September 2026. Neuer Wohnkomfort in bestehender Substanz: Am Mühlengraben 2 bis 6 in der Wolfsburger Stadtmitte modernisiert die NEULAND Wohnungsgesellschaft mbH ein Gebäude aus den 1950er-Jahren umfassend. Gleichzeitig entstehen durch die Aufstockung sechs zusätzliche Wohnungen. Aus bisher 18 werden damit 24 Wohneinheiten. Für die Anmietung ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Das Projekt zeigt, dass die NEULAND bei ihren Investitionen unterschiedliche Wege verfolgt. Während beispielsweise die Neubauwohnungen in der Neuen Reihe aufgrund der dort eingesetzten Wohnraumförderung an einen Wohnberechtigungsschein gebunden sind, handelt es sich Am Mühlengraben um frei finanzierten Wohnraum ohne entsprechende Belegungsbindung. „Unser Auftrag ist breiter, als Wohnungen für eine einzelne Einkommensgruppe anzubieten“, sagt Irina Franz, Geschäftsführerin der NEULAND. „Wir wollen ein vielfältiges Angebot schaffen. Dazu gehören geförderte Wohnungen ebenso wie frei finanzierte Wohnungen. Entscheidend ist, dass wir für unterschiedliche Menschen, Einkommen und Lebenssituationen passende Angebote in Wolfsburg haben.“
Am Mühlengraben wird dafür vorhandene Bausubstanz grundlegend erneuert. Die bestehenden Wohnungen erhalten neue Grundrisse und eine zeitgemäße Ausstattung. Die Wohnungsgrößen reichen von rund 56 bis 81 Quadratmetern. Neue Balkone werden zur Südwestseite in den ruhigen Innenhof ausgerichtet, die Wohnungen erhalten unter anderem neue Fenster mit Dreifachverglasung, modernisierte Bäder, eine kontrollierte Be- und Entlüftung sowie Glasfaseranschlüsse. Mit der Geschossaufstockung kommt zusätzlicher Wohnraum hinzu, ohne dafür ein neues Grundstück in Anspruch zu nehmen. Insgesamt wächst die Zahl der Wohnungen von 18 auf 24.
Konkrete Maßnahmen statt allgemeiner Versprechen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gebäudeenergiestandard. Fassaden und weitere Bauteile werden gedämmt, Fenster erneuert und auf den Dächern Photovoltaikanlagen installiert. Nach Abschluss der Modernisierung erreicht das Gebäude den KfW-55-EE-Standard. Jede Wohnung wird zusätzlich mit zwei eigenen PV-Modulen ausgestattet. Diese können nach Angaben der NEULAND rechnerisch bis zu 800 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Der tatsächliche Ertrag hängt unter anderem von Wetter, Ausrichtung und Nutzung ab. Der direkt erzeugte Strom kann den Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz reduzieren.
Die energetischen Maßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung unterstützt. Diese Förderung ist jedoch von der sozialen Wohnraumförderung zu unterscheiden: Sie führt bei diesem Projekt nicht zu einer Belegungsbindung. Ein Wohnberechtigungsschein ist für die Wohnungen Am Mühlengraben daher nicht erforderlich. „Gerade diese Unterscheidung ist uns wichtig“, sagt Hans-Dieter Brand, Sprecher der NEULAND-Geschäftsführung. „Förderung ist nicht gleich Förderung. Bei einem Projekt kann sie dazu dienen, besonders günstige Mieten für WBS-berechtigte Haushalte zu ermöglichen. Bei einem anderen unterstützt sie Investitionen in den energetischen Standard eines Bestandsgebäudes. Für die Mieter:innen können daraus ganz unterschiedliche Voraussetzungen entstehen.“ Auch Am Mühlengraben zeigt sich die Nachfrage bereits deutlich vor Abschluss der Arbeiten: Bis auf drei Wohnungen sind die Einheiten bereits vermietet.
Die NEULAND schafft und modernisiert Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse: In der Neuen Reihe etwa öffentlich gefördert und mit WBS-Bindung, hier Am Mühlengraben frei finanziert und ohne Wohnberechtigungsschein. „Wolfsburg braucht nicht entweder das eine oder das andere“, sagt Brand. „Eine funktionierende Wohnungsversorgung braucht unterschiedliche Angebote. Genau daran arbeiten wir.“
Interessierte finden weitere Infos zum Projekt unter https://www.nld.de/fuer-geschaeftspartner/unsere-projekte/am-muehlengraben
Die zwei freien Wohnungen sind auf der Homepage der NEULAND unter Mietangebote zu finden https://www.nld.de/mietangebote/

