Liebe Mieterinnen und Mieter, liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
für einige Stichstraßen in Wolfsburg gilt seit der Satzungsänderung der Stadt aus dem Jahr 2019, dass der Winterdienst auf der Fahrbahn durch die Grundstückseigentümer zu übernehmen ist.
Wir haben diese Regelung umfassend geprüft. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – wie sehr enge Fahrbahnen, parkende Fahrzeuge, fehlende Möglichkeiten zur Schneeablagerung sowie nicht versicherbare Haftungsrisiken – ist eine sichere und wirtschaftlich vertretbare Umsetzung für uns leider nicht möglich. Auch eine Beauftragung externer Dienstleister oder die Durchführung mit eigenem Personal scheidet aus.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns – wie bereits in den vergangenen Jahren – entschieden, in den betroffenen Stichstraßen keinen Winterdienst auf der Fahrbahn durchzuführen. Für die Anwohner entsteht dadurch keine spürbare Verschlechterung, da diese Straßen auch zuvor nicht regelmäßig durch die Stadt geräumt wurden.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, ihr Verhalten den winterlichen Witterungsbedingungen entsprechend anzupassen.
Ob eine Straße als Stichstraße gilt, kann auf der Website der Stadt Wolfsburg in der Anlage 1 zur Straßenreinigungsübertragungssatzung eingesehen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.