Die erste eigene Wohnung
Die erste eigene Wohnung
Voraussetzung
Für die Anmietung muss man volljährig sein. Und ganz wichtig: Bevor man über seine eigenen vier Wände nachdenkt, sollte zuverlässig gesichert sein, wie die kompletten Kosten zukünftig finanziert werden. Eine Beispiel-Liste für eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung (Haushaltsbuch) haben wir zusammengestellt. Dazu noch einige zusätzliche Hinweise.
Nebenkosten
Neben der Kaltmiete (KM) fallen für die Wohnung noch die Nebenkosten (NK) an. Das sind z. B. Kosten für Heizung, (Warm-) Wasser und Müll. Dazu kommen noch Stromkosten, die an den Versorger zu zahlen sind (LSW, Stadtwerke).
Grundausstattung für die Wohnung
Bett, Schränke, Kühlschrank etc. Was ist bereits vorhanden, was muss möglicherweise noch (günstig) besorgt werden. Am besten ist, man macht sich eine nach Wichtigkeit sortierte Liste.
Für Schule und Uni
Material, wie PC, Papier und Schreibzeug, Bücher, Fahrtkosten/Auto. Unbedingt auch Exkursionen bzw. Klassenfahrten mit einplanen.
Lebenshaltungskosten
Dieser Punkt wird oft unterschätzt. Bitte auch daran denken, dass neben Lebensmitteln, Kino und Disko auch jede Glühbirne, jeder Nagel, Toilettenpapier, Putzmittel, Kosmetika usw. als Ausgaben zu Buche schlagen.
Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
Während der Schul- oder Unizeit bekommt man vielleicht noch Unterstützung von den Eltern. Oder sie stellen das Kindergeld zur Verfügung, dass Sie noch bekommen.
Telefon/Handy
Die Telekom bietet Vergünstigungen im Rahmen des so genannten Sozialtarifs, z.B. für BAFÖG-Empfänger; zu beantragen bei der Telekom oder im Rathaus.
GEZ
Als BAFÖG- Empfänger und unter bestimmten anderen Umständen kann man von den GEZ-Gebühren (Funk und Fernsehen) befreit werden (Beantragung direkt bei der GEZ, 50656 Köln, Anträge auf Gebührenbefreiung gibt es unter www.gez.de).
Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-)
Während der Ausbildungszeit (auch Schule oder Uni) ist man in der Regel über seine Eltern mitversichert. Im Zweifel bei den betreffenden Versicherungen nachfragen. Weiterführende Informationen:
Berufsaubildungsbeihilfe (BAB)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man während der Ausbildung BAB bei der Agentur für Arbeit beantragen. Informationen gibt es bei der Berufsberatung.
Wohngeld
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Wohngeld zu bekommen. Das Wohngeld ist von einem Antrag abhängig, den man bei der Wohngeldstelle der Stadt Wolfsburg oder in den Sprechstellen der Wolfsburger Ortsteile stellen kann. Dort gibt es auch Antragsformulare sowie andere eventuell notwendige Unterlagen und Vordrucke: Soziales und Gesundheit (Wohngeld 03/03), Porschestr. 49, Rathaus B, Zimmer 120 - 122. Allgemein kann man immer dann Wohngeld beantragen, wenn man kein BAFÖG oder BAB erhält. Über die genauen Bedingungen erkundigt man sich am besten direkt beim Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit.
BAFÖG (BundesAusbildungsFörderungsGesetz)
Wenn man zur Uni geht oder anderweitige schulische Bildungsmaßnahmen wahrnimmt, kann man Unterstützung im Rahmen des BAFÖG beantragen. Die Höhe der Unterstützung ist jedoch hauptsächlich abhängig von den Einkünften der Eltern. Zu beantragen im Rathaus B, Soziales und Gesundheit, Zimmer B118.
Wohnungsberechtigungsschein
Außerdem kann man sich bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Wolfsburg im Rathaus A, Tel.: 0 53 61 / 28 - 29 55, wfs(at)stadt.wolfsburg.de, einen Wohnungsberechtigungsschein holen (Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, Rathaus A, Erdgeschoss, Zimmer 44 - /Wohnberechtigungsscheine, Ansprechpartner: Herr Welter,). Damit kann man in eine vergünstigte Sozialwohnung ziehen. Dies hängt von der Höhe des Einkommens ab. Zusätzlich kann man Wohngeld beantragen.
Der Weg zur eigenen Wohnung
Wenn alle finanziellen Fragen geklärt sind, kommt der nächste Schritt:
Die Wohnungssuche
Dafür sollte man etwas Zeit einplanen und natürlich eine konkrete Vorstellung davon haben, welche Wohnung man eigentlich sucht. Am besten man macht sich eine Liste mit Kriterien, die die Wohnung erfüllen sollte.
Besichtigungstermin
Danach vereinbart man einen Besichtigungstermin. Entspricht die Wohnung den Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten? Besonders darauf achten, was bereits alles in der Wohnung vorhanden ist und was man selbst noch besorgen muss (z. B. Küche). Möglicherweise kann man vom Vormieter einige Sachen übernehmen.
Mietvertrag
Vor der Unterschrift sollte man einen Vertrag gründlich lesen. Im Zweifel nachfragen. Bestandteile eines Mietvertrages sind in der Regel: Beschreibung der Mietsache und -zeit, Regelung über das Kündigungsrecht, die Mietzahlung, die Instandhaltung der Wohnung und andere wichtige Dinge, die das Bewohnen der Mietsache betreffen. Außerdem bekommt man bei Vertragsabschluss eine gültige Hausordnung ausgehändigt. Auch die Kaution ist im Vertrag angeführt und muss bei Vertragsabschluss gezahlt werden. Sie beträgt bei der NEULAND das Dreifache der Grundmiete.
Die Wohnungsübergabe
Nachdem die Entscheidung für eine Wohnung gefallen ist, wird sie zum vereinbarten Zeitpunkt "übergeben". Wichtig ist, dass eventuelle Mängel gleich angesprochen werden. Es wird ein Protokoll über die Übergabe geführt und von allen unterschrieben.
Der Umzug
Damit alles reibungslos abläuft, haben wir eine ausführliche Umzugs-Checkliste zusammengestellt.
Und wenn der Umzug überstanden ist:
Dann viel Spaß mit der ersten eigenen Wohnung!