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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der WBS ist eine Bescheinigung für Haushalte, deren Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Er berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Der WBS hat eine Laufzeit von einem Jahr und ist in ganz Niedersachsen gültig. Vor Mietvertragsabschluss muss der WBS im Original bei der NEULAND eingereicht werden.

Infoblatt Stadt Wolfsburg Wohnberechtigungsschein.

 

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Wohnberechtigungsschein?

Steht einer Person ein WBS zu, ist die Grundmiete deutlich geringer angesetzt als bei einer freifinanzierten Wohnung. Dies kommt vor allem einkommensschwächeren Personen zu Gute.

 

An wen kann ich mich für die Beantragung wenden?

Ihre Ansprechpartner:innen der Wohnraumförderstelle

Herr Ude – Zimmer A 043 
Tel.: 05361 / 28 – 29 96  

Frau Decataldo – Zimmer A 043  
Tel.: 05361 / 28-24 60     

Frau Günther – Zimmer A 042 
Tel.: 05361 / 28 – 29 55 

Frau Hoffmann – Zimmer A 041 
Tel.: 05361 / 28 – 23 96 

Hier finden Sie das Antragsformular und die Einkommenserklärung. Die Prüfung durch die Stadt erfolgt anhand der in Niedersachsen geltenden WBS-Einkommensgrenzen. Verdienen Sie weniger als die maximal vorgeschriebenen Einkommensgrenzen, dann haben Sie ganz egal ob Rentner*in, alleinstehend oder verheiratet, die Möglichkeit eine staatlich geförderte WBS-Wohnung zu beziehen.

 

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein?

Die aktuellen Einkommensgrenzen und Regelungen finden Sie hier.

 

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?

Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Klären Sie dies am besten im Vorfeld mit der zuständigen Wohnraumförderstelle (siehe oben).
Folgende Unterlagen könnten notwendig sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, zum Beispiel:
    • Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber
    • bei selbstständiger Tätigkeit Gewinnermittlung des vorherigen Kalenderjahres
    • aktueller Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfebescheid
    • Rentenbescheid
    • Unterhaltsnachweis
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel:
    • Schwerbehindertenausweis
    • Schul- oder Studienbescheinigung
    • BAföG-Bescheid / Ausbildungsvertrag etc.
    • Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder
    • Heiratsurkunde
    •  

Was kostet ein Wohnberechtigungsschein?

Für die Bearbeitung Ihres Antrages (sowohl für die Bewilligung als auch die Ablehnung) wird eine Gebühr in Höhe von 18,- € bzw. 9,- € erhoben.

 

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein ausgestellter WBS ist ein Jahr lang im gesamten Bundesland Niedersachsen gültig. Ein WBS aus einem anderen Bundesland ist für Niedersachsen nicht gültig. Liegt ein gültiger WBS aus einem anderen Bundesland vor, muss dennoch ein neuer WBS bei der Stadt Wolfsburg beantragt werden.