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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Bezug in öffentlich geförderte Wohnungen.
Dies sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln, zum Beispiel durch das Land Niedersachsen, gefördert werden. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der WBS ist an eine maximale Wohnungsgröße gebunden. Diese darf nicht um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Vor Mietvertragsabschluss muss der WBS im Original bei der NEULAND eingereicht werden.

Infoblatt Stadt Wolfsburg Wohnberechtigungsschein.

 

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Wohnberechtigungsschein?

Steht einer Person ein WBS zu, ist die Grundmiete deutlich geringer angesetzt als bei einer freifinanzierten Wohnung. Dies kommt vor allem einkommensschwächeren Personen zu Gute.

 

An wen kann ich mich für die Beantragung wenden?

Ein WBS wird in Wolfsburg durch die

Stadt Wolfsburg

Wohnraumförderstelle Rathaus A

Porschestraße 49

38440 Wolfsburg

ausgestellt. Hier finden Sie das Antragsformular. Die Prüfung durch die Stadt erfolgt anhand der in Niedersachsen geltenden WBS-Einkommensgrenzen. Verdienen Sie weniger als die maximal vorgeschriebenen Einkommensgrenzen, dann haben Sie ganz egal ob Rentner*in, alleinstehend oder verheiratet, die Möglichkeit eine staatlich geförderte WBS-Wohnung zu beziehen.

 

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein?

Die aktuellen Einkommensgrenzen und Regelungen finden Sie hier.

 

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung?

Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Klären Sie dies am besten im Vorfeld mit der zuständigen Wohnraumförderstelle (siehe oben).


Folgende Unterlagen könnten notwendig sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, zum Beispiel:
    • Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber
    • bei selbstständiger Tätigkeit Gewinnermittlung des vorherigen Kalenderjahres
    • aktueller Arbeitslosengeld II- oder Sozialhilfebescheid
    • Rentenbescheid
    • Unterhaltsnachweis
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel:
    • Schwerbehindertenausweis
    • Schul- oder Studienbescheinigung
    • BAföG-Bescheid / Ausbildungsvertrag etc.
    • Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder
    • Heiratsurkunde

Was kostet ein Wohnberechtigungsschein?

Die Gebühren in Wolfsburg für die Ausstellung des WBS betragen 18 Euro.

 

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein ausgestellter WBS ist ein Jahr lang im gesamten Bundesland Niedersachsen gültig. Ein WBS aus einem anderen Bundesland ist für Niedersachsen nicht gültig. Liegt ein gültiger WBS aus einem anderen Bundesland vor, muss dennoch ein neuer WBS bei der Stadt Wolfsburg beantragt werden.