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NEULAND Service Center
NEULAND Wohnungsgesellschaft mbH
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Montag bis Donnerstag von 8:00 - 18:00
Freitag von 8:00 - 15:00

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FAQ

Mietwohnung

  • 1. Welche Unterlagen benötige ich für einen Mietvertragsabschluss?
    • Drei aktuelle Einkommensnachweise/ Arbeitsvertrag oder eine Mietübernahmebscheinigung vom Jobcenter
    • Personalausweise mit Vor- und Rückseite
    • Vorvermietererklärung/ Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres jetzigen Vormieters (entfällt bei: Neuland-Mietern, wohnen bei Familienmitgliedern oder im Eigentum)
    • Auskunft der Schufa/ Creditreform (wird digital von der Neuland eingeholt)
  • 2. Wie gehe ich bei einer Fernsehstörung vor?

    Welcher Anbieter? Falls das TV über die Kabelcom bezogen wird wenden Sie sich an die Störungsstelle der Kabelcom (mittlerweile Kabel Deutschland bzw. Vodafone): 0 53 61 . 81 25-25, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr.

    Sollten Sie bei einem anderen Anbieter einen Vertrag haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter.

  • 3. Wen rufe ich im Notfall an?

    Während unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres NEULAND Service Centers unter der Telefon-Nummer 05361 791-0 gern zur Verfügung. Außerhalb unserer Sprechzeiten werden Sie, wenn gewünscht, an einen externen Dienstleister weitergeleitet, der sich bei Notfällen, wie z. B. einem Wasserrohrbruch, um Reparaturen kümmert. Um die Weiterleitung zu veranlassen, drücken Sie am Ende der Telefon-Ansage einfach die Ziffer „9“.

    Auch online ist eine Reparaturmeldung möglich.

  • 4. Mein Rauchwarnmelder piept. Wie stelle ich das ab?

    Unser NEULAND Service Center erfasst unter 0 53 61.791 0 gern eine Reparatur. Außerhalb unserer Servicezeiten können Sie die Meldung auch online an uns senden. Wenn möglich, schrauben Sie den Rauchwarnmelder ab (wie einen Marmeladendeckel).

  • 5. Kann ich meine Miete bar zahlen?

    Bei uns gibt es ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr. Entweder Sie erteilen uns ein Sepa-Lastschriftmandat (= Einzugsermächtigung) oder Sie richten bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein. Bitte erfragen Sie vorher bei uns Ihre persönliche Aarreal-Bankkonto-Nummer und geben bei der Überweisung Ihren vollständigen Namen und Ihre Mietvertragsnummer an.

  • 6. Kann ich meine Miete auch in der Mitte eines Monats zahlen?

    Die Abbuchung vom Konto erfolgt generell am Anfang eines Monats.

  • 7. Ich kann Zahlungen nicht pünktlich oder nicht in einer Summe zahlen. Wie verhalte ich mich?

    Sollten Sie Probleme mit Ihrer Mietzahlung oder einer Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Kundendienstteam oder unsere Mahnabteilung. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden. 

  • 8. Darf ich mir selbst Schlüssel für die Haus- bzw. Wohnungseingangstür nachmachen lassen?

    Sie benötigen dafür eine Genehmigung, die wir Ihnen gern erteilen. Melden Sie sich einfach über service(at)nld.de oder unter 0 53 61.791 0.

  • 9. Was muss ich tun, wenn ich eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung wünsche?

    Häufig haben Mieter den Wunsch, in Ihrer Wohnung etwas zu verändern. Sei es die Modernisierung eines Badezimmers, die Anbringung einer Markise oder die Verlegung von Laminat. Sollten Sie nicht das passende Formular für Ihren Änderungswunsch vorfinden, können Sie auch einen formlosen schriftlichen Antrag an uns stellen.

  • 10. Mein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung. Was kann ich tun?

    In diesem Fall sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht auch Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Beeinträchtigungen ebenfalls schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, falls es hier zu einer Abmahnung oder evtl. einer Kündigung kommt. Bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung helfen wir Ihnen gern. Bei Fragen rufen Sie einfach unser NEULAND Service Center unter der 0 53 61.791 0 an.

  • 11. Mein Nachbar führt die Hausreinigung in der vorgesehenen Zeit nicht aus.

    Sollte es nicht möglich sein, die Angelegenheit "unter Nachbarn" zu klären, wenden Sie sich bitte gleich an Ihren Hausmeister. Er wird überprüfen, ob ein Versäumnis der Hausreinigung vorliegt und falls erforderlich Ihren Nachbarn auffordern, die Reinigung nachzuholen. Gern unterbreiten wir Ihrer Hausgemeinschaft auch ein Angebot, falls Sie zukünftig die Durchführung der Hausreinigung durch eine Firma wünschen. Einen Antrag dafür finden Sie in unserem Downloadcenter.

  • 12. Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich tun?

    Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel sind nicht genehmigungspflichtig. Die Haltung eines Hundes müssen Sie sich dahingegen genehmigen lassen. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen. Rufen Sie uns einfach unter 0 53 61 . 791-0 an, schreiben Sie uns an service(at)nld.de oder nutzen Sie den Antrag aus unserer Formularsammlung.

  • 13. Wir trennen uns, was muss ich beachten?

    Wenn Sie beide Vertragspartner der NEULAND GmbH sind, also beide den Mietvertrag unterschrieben haben, muss derjenige, der aus der Wohnung auszieht, auf das Mietrecht an der Wohnung verzichten. Der in der Wohnung Verbleibende muss sich bereit erklären, alle Kosten und Pflichten, die die Wohnung betreffen, allein zu tragen. Vorlagen für diese Schreiben finden Sie in unserem Downloadcenter. Sind beide Schreiben bei uns eingegangen, muss die NEULAND der Entlassung aus dem Mietvertrag noch zustimmen. In Einzelfällen wird die Entlassung abgelehnt, wenn z. B. die Zahlung der Miete durch den verbleibenden Vertragspartner nicht mehr gewährleistet wäre.

    Sollten Sie oder Ihr Partner ausziehen, ohne auf das Mietrecht zu verzichten, bleiben Sie weiterhin beide für alle Kosten und Pflichten in Zusammenhang mit der Wohnung haftbar. Eine rückwirkende Entlassung aus dem Mietvertrag ist generell nicht möglich.

  • 14. Ich möchte einen Untermieter an-/abmelden. Wie mache ich das?

    Die Anmeldung bedarf der Zustimmung durch die NEULAND. Dafür ist der Name des Untermieters und dessen letzte Anschrift anzugeben. Eine Ablehnung durch die NEULAND ist möglich, wenn in der Person ein wichtiger Grund vorliegt oder der Wohnraum übermäßig belegt ist. Der Untermieterzuschlag beträgt derzeit 10,- Euro. Das entsprechende Formular zur An- bzw. Abmeldung finden Sie in unserem Downloadcenter.

  • 15. Ich möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich beachten?

    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter eingehen (Datum Posteingang bei uns). Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

    Vordrucke für beide Fälle finden Sie in unserem Downloadcenter.

  • 16. Ich habe meine Wohnung gekündigt und möchte mir selbst einen Nachmieter suchen. Geht das?

    Bitte teilen Sie Ihrem potentiellen Nachmieter mit, dass er sich auf www.nld.de als Interessent registrieren soll und sich durch einen Anruf beim Service Center 791-0 direkt auf der Wohnung hinterlegen lassen kann. Die Vermietung unserer Wohnungen liegt ausschließlich in den Händen unserer Kundenbetreuer und erfolgt über unsere Entscheidungsgrundsätze.

  • 17. Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?

    Sobald Sie die Wohnung und Schlüssel ordnungsgemäß an uns übergeben haben, veranlassen wir die Abrechnung Ihrer Kaution. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Generell steht dem Vermieter ein Zeitraum von 3 - 6 Monaten zu, um zu prüfen, ob evtl. Gegenansprüche des Vermieters bestehen (z. B. Betriebskostennachzahlungen) für welche die Kaution haftet und mit denen ggf. eine Aufrechnung erfolgen könnte. Selbstverständlich sind wir jedoch bestrebt, die Abrechnung der Kaution so schnell wie möglich vorzunehmen. Sofern danach ein Guthaben bei uns besteht, wird der Betrag ausgezahlt. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie uns bei Auszug Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen.

  • 18. Ein Angehöriger kommt ins Pflegeheim. Kann ich seine Wohnung sofort kündigen?

    Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sollte es dem eigentlichen Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Kündigung persönlich zu unterschreiben, kann diese durch einen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. Die Vollmacht ist nachzuweisen und der Kündigung beizufügen.

  • 19. Für welche Anliegen kann ich außerhalb der Sprechzeiten einen individuellen Termin vereinbaren?

    Termine sind möglich für Abnahmen und Endabnahmen.

  • 20. Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

    Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Bezug in öffentlich geförderte Wohnungen.
    Dies sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln, zum Beispiel durch das Land Niedersachsen, gefördert werden. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der WBS ist an eine maximale Wohnungsgröße gebunden. Diese darf nicht um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Vor Mietvertragsabschluss muss der WBS im Original bei der NEULAND eingereicht werden.

    Hier finden Sie weitere Infos.

  • 21. Ruhezeiten

    Nach § 8 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg sind folgende Regelungen zur Lärmverhütung gültig:

    1) Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gestört werden. Rundfunkempfänger, Fernseh- und Tonwiedergabegeräte sowie Musikinstrumente aller Art dürfen nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb des eigenen Grundstückes nicht stören. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
    2) Ruhezeiten sind

    a) Sonn- und Feiertage ganztägig (Sonn- und Feiertagsruhe)
    b) an Werktagen die Zeiten von
    13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
    19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
    22:00 bis 07:00 Uhr (Nachtruhe).

     

    Zum Wohle all unserer Mieter haben wir entsprechende Regelungen auch in unsere Hausgemeinschaftsordnung aufgenommen. Hier ist im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens für alle Mieter verbindlich festgehalten:

    Vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Das Spielen von Phono-, Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie die Inbetriebnahme von anderen Toninstrumenten und –geräten darf nicht zur Störung anderer Hausbewohner führen. Zimmerlautstärke ist deshalb einzuhalten. Zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr, von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen muss auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner besonders Rücksicht genommen werden.

Azubi

  • 1. Welche Vorteile hat eine Ausbildung bei der NEULAND gegenüber anderen Arbeitgebern?

    Wir als NEULAND wurden nicht nur als familienfreundliches Unternehmen und Top-Unternehmen im Mittelstand ausgezeichnet, wir engagieren uns auch in zahlreichen Projekten, etwa bei „Zukunft bilden“, „Brücken bauen“ oder „Werk-Stadt-Schloss“. Um dir einen angenehmen Start in die Ausbildung zu ermöglichen, schulen wir dich in den MS Office Anwendungen und führen ein Business-Knigge-Seminar durch. Du hast außerdem die Möglichkeit, unsere Angebote des Gesundheitsmanagements in Anspruch zu nehmen.

  • 2. Welche Voraussetzungen werden von mir erwartet?

    Die schulischen Voraussetzungen kannst du den jeweiligen Ausbildungsberufen entnehmen. Ansonsten solltest du als Azubi wissbegierig, sozial engagiert und motiviert sein.

  • 3. Wann bewerbe ich mich am besten?

    Unsere Bewerberfristen sind beim jeweiligen Ausbildungsberuf entsprechend angegeben. In der Regel endet die Frist Ende November im Jahr vor Ausbildungsbeginn, außer, die Fristen werden nochmals verlängert. Wann genau man sich in dem Zeitraum bewirbt, spielt keine Rolle, denn zunächst werden alle Bewerbungen gesammelt und erst nach Ende der Frist gesichtet.

  • 4. Wie bewerbe ich mich?

    Eine Bewerbung ist auf drei unterschiedlichen Wegen möglich:

    1. Über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage.
    2. Per Mail an karriere(at)nld.de (als PDF-Dokument).
    3. Schriftlich per Post.
  • 5. Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

    Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen prüfen wir diese zunächst auf Vollständigkeit. Außerdem prüfen wir, ob die verlangten Qualifikationen (z.B. Berufsfachschule Wirtschaft) vorhanden sind. Sollte etwas fehlen, dann melden wir uns nochmal bei dir. Sofern die Unterlagen vollständig und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du einen Zwischenbescheid.

  • 6. Was verdiene ich als Azubi?

    Unsere Auszubildenden werden nach unserem Tarifvertrag bezahlt. Im ersten Lehrjahr verdienen alle Azubis 835,- € brutto, im zweiten Lehrjahr 1.005,- € brutto und im letzten Lehrjahr 1.170,- € brutto.

  • 7. Auf welche Berufsschule gehe ich?

    Das ist abhängig von dem Ausbildungsberuf. Als Azubi zum/zur Immobilienkaufmann*frau gehst du blockweise in Bochum zur Schule. Als Azubi zum/zur Gärtner*in besuchst du die Berufsschule in Hannover. In allen übrigen Ausbildungsberufen besuchst du die Berufsschulen im Umkreis (Wolfsburg & Gifhorn).

  • 8. Muss ich meine Schulbücher selber bezahlen?

    Nein, die Schulbücher werden von der NEULAND bezahlt.

  • 9. Wie viele Tage Urlaub habe ich?

    Du hast pro Kalenderjahr 30 Tage Urlaub und bei besonderen familiären Anlässen die Möglichkeit, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen.

  • 10. Wie viele Azubis gibt es bei der NEULAND?

    Bei der NEULAND sind durchschnittlich immer 30 Azubis beschäftigt.

  • 11. Werde ich nach der Ausbildung übernommen bzw. welche Zukunftschancen habe ich?

    Wenn du deinen Verpflichtungen als Auszubildende*r nachkommst und deine Ausbildung gut abschließt, bieten wir in der Regel die Möglichkeit an, im Anschluss an die Ausbildung ein Jahr lang weiter bei uns beschäftigt zu sein.

Gewerbe

Eigentum

  • 1. Welche Unterlagen bekomme ich ausgehändigt?

    Der Verkäufer übergibt Ihnen folgende Unterlagen für Ihre Bank bzw. Ihre Unterlagen: Teilungserklärung, Verwaltervertrag, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Versicherungsnachweise, Baubeschreibung, Grundbuchauszug, eventuell den Erbbaurechtsvertrag sowie die Grundrisse.

  • 2. Gibt es für die Eigentumswohnung einen Energiepass?

    Für alle Eigentumswohnungen gibt es einen Energiepass oder die Erstellung wurde beauftragt. Bei denkmalgeschützten Objekten wird kein Energiepass benötigt.

  • 3. Was beinhaltet der Wirtschaftsplan?

    Aus dem  Wirtschaftsplan ersieht man die Höhe des monatlichen Hausgeldes.

    Dieser beinhaltet unter anderem folgende Abrechnungspositionen: 

    Abfallentsorgung, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hausreinigung, Winterdienst, Instandhaltungsrücklage sowie die Verwaltergebühr.

  • 4. Wozu wird ein Verwalter benötigt?

    Der bestellte Verwalter bewirtschaftet das Objekt, d.h. er veranlasst Reparaturen, Reinigung, Winterdienst und ähnliches. Er erstellt den Wirtschaftsplan und verwaltet das Hauskonto. Für diese Tätigkeit erhält er eine Verwaltergebühr.

  • 5. Welche Kosten fallen für mich an, wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe?

    Neben dem reinen Kaufpreis müssen Sie mit zusätzlichen Erwerbskosten von 6,5 % des Kaufpreises rechnen. Neben der Grunderwerbssteuer, die sich aktuell auf 5 % des Kaufpreises belaufen, fallen noch rund 1.5 % des Kaufpreises an Nebenkosten für den Notar, die Gerichtskosten und Gebühren an.

    Sobald Sie Ihre Eigentumswohnung bezogen haben, fallen für Sie laufende Kosten für das Hausgeld lt. dem Wirtschaftsplan des Verwalters Ihrer Eigentümergemeinschaft an. Zudem sind die Heizung, Strom und Wasser direkt mit dem Versorger abzurechnen. Sofern das Grundstück nicht der Eigentümergemeinschaft gehört, fällt ein Erbpachtzins an.