Gewinnspiel AGBs Facebook
Teilnahme- und Durchführungsbedingungen bei Online-Gewinnspielen der NEULAND Wohnungsgesellschaft mbH bei Facebook
Stand 1. Juli 2013
Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf nld.de und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
Online-Gewinnspiele sind – in Abgrenzung zu Fernsehgewinnspielen und sonstigen Gewinnspielen – solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden von der NEULAND Wohnungsgesellschaft mbH (NEULAND) durchgeführt.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer / ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie auf der Unternehmensseite der NEULAND bei Facebook sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet bzw. entsprechende Bilder auf der Seite hochlädt, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons „Beitrag einreichen“ die Daten an die NEULAND übermittelt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und / oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Upload der Daten bei Facebook.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
(4) Ergänzungen zu unseren eigenen AGBs werden auf der Gewinnspiel-Seite angegeben
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter der NEULAND, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) dieser Personen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die NEULAND das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
(5) Die NEULAND behält sich im Falle von beleidigenden, diffamierenden, rassistischen, unwahren, anstößigen, politisch extremen, obszönen, drohenden, jugendgefährdenden oder anderen rechtswidrigen Aussagen das Recht vor einzelne Beitrage ohne weitere Benachrichtigung von der Website zu entfernen und den Beitrag von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von der NEULAND schriftlich benachrichtigt und können namentlich und mit Bild veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Falls die NEULAND nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4), (5) und (6)).
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Die NEULAND kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz- und Reisepreisen) werden von der NEULAND oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb von Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz der NEULAND.
(4) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein der NEULAND bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem von der NEULAND bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.). Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
(6) Falls für Gewinne der NEULAND gesonderte Bedingungen vorgegeben werden (z. B.: bei einem Mietwagen), so muss der Gewinner diese zur Gänze akzeptieren.
(7) Geldgewinne erhält der Gewinner per Verrechnungsscheck an die von ihm angegebene Postadresse. Es bleibt der NEULAND jedoch vorbehalten, den Geldgewinn auf das Bankkonto des Gewinners zu überweisen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner seine Bankverbindung anzugeben.
(8) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(9) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(10) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz ist höchstpersönlich und kann nicht abgetreten und vererbt werden.
(11) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die NEULAND zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die NEULAND behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die NEULAND insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die NEULAND von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Geistiges Eigentum
(1) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die NEULAND das Heraufladen jeglichen Inhalts oder sonstiges Materials, auf die Seite verbietet, durch welche Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, das Recht auf Achtung der Privatsphäre und Veröffentlichungsrechten oder sonstiges anwendbares Recht oder Eigentumsrechte verletzt werden.
(2) Durch das Hochladen von Inhalten garantiert der Teilnehmer, dass er der Inhaber sämtlicher Eigentumsrechte einschließlich des Urheberrechts – an den Inhalten ist. In dem Umfang, in dem der Inhalt Bilder von Personen oder Personengruppen enthält, sichert der Teilnehmer weiter zu, dass er im Rahmen der beschreibenden Informationen von allen betroffenen Parteien eine gültige und bindende Freigabeerklärung für Fotomodelle eingeholt hat, die die uneingeschränkte mediale Nutzung des Inhaltes durch die NEULAND erlaubt.
(3) Der Teilnehmer garantiert ebenfalls, dass er – sofern gesetzlich erforderlich eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich in dem Inhalt enthaltenen identifizierbaren Eigentums, das vernünftigerweise zu der Identität des Eigentümers führt oder von einem solchen Eigentümer verlangt wird, um die Nutzung nach der Lizenzvereinbarung zu Inhalten zuzulassen eingeholt hat.
(4) Mit der Übermittlung von Fotos an die NEULAND geben und garantieren Sie der NEULAND unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie Rechte zur Unterlizensierung sowie zur Verbreitung und uneingeschränkten weltweiten Nutzung der Inhalte in allen erdenklichen Media-Formaten und Distributionskanälen.
(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass weder die NEULAND noch irgendeiner seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Partner, Zweiggesellschaften oder Handlungsbevollmächtigten für Schäden jeglicher Art haftbar sind, weder für direkte noch indirekte Schäden, Folgeschäden oder zufällige Schäden, die aus der Nutzung der Inhalte oder daraus resultieren, dass diese nicht genutzt werden können.
§ 7 Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel bei Facebook teilnehmen zu können, ist es notwendig, sich als User bei Facebook zu registrieren. Durch die Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die NEULAND die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter gewinnspiel[at]nld.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Die NEULAND verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.
§ 8 Haftung
(1) Die NEULAND wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und / oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die NEULAND nicht.
(3) Die NEULAND haftet nur für Schäden, welche vom der NEULAND oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
(4) Bei Reisegewinnen haftet die NEULAND weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.
§ 9 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(3) Gerichtsstand ist Wolfsburg.
(4) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
(5) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von der NEULAND ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.